Praxisauflösung Nürnberg – diskret, DSGVO-konform, zum Festpreis
Eine Praxis aufzulösen bedeutet, ein Berufsleben zu Ende zu bringen. Der Ruhestand nach dreißig Jahren, eine Verlegung, eine Praxisübergabe ohne Nachfolger, manchmal ein Krankheitsfall. Was danach kommt, ist selten das, was man sich vorgestellt hat: Behandlungsstühle, die über 200 Kilogramm wiegen und fest verbaut sind. Ein Lager voller Geräte. Und ein Aktenarchiv, das Sie unter keinen Umständen einfach entsorgen dürfen.
Ihre Vorteile auf einen Blick

LV Transporte übernimmt die vollständige Praxisauflösung in Nürnberg – Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Therapie- und Heilpraxen. Mit Festpreis, Wertanrechnung für funktionsfähige Medizingeräte und einer Aktenvernichtung, die rechtlich sauber dokumentiert ist.
Der Punkt, den viele unterschätzen: § 203 StGB
Bei einer Büroauflösung geht es beim Datenschutz um die DSGVO und um Bußgelder. Bei einer Praxisauflösung geht es um mehr.
Die ärztliche Schweigepflicht ist in § 203 StGB geregelt – im Strafgesetzbuch, nicht im Standesrecht. Sie endet nicht mit der Behandlung, nicht mit der Schließung der Praxis und nicht einmal mit dem Tod des Patienten. Und sie kann auch durch fahrlässige Entsorgung verletzt werden. Ein Stapel Karteikarten, der im Altpapiercontainer landet, ist kein Ordnungsverstoß, sondern potenziell eine Straftat.
Dazu kommt die DSGVO: Gesundheitsdaten sind besonders geschützte Daten nach Art. 9. Bei Verstößen sieht die Verordnung Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Das ist kein Grund zur Panik – aber ein Grund, die Aktenfrage vor dem Räumungstermin zu klären und nicht erst am Tag der Übergabe. Genau da setzen wir an.
Was mit Ihren Patientenakten passiert

Patientenakten unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung – in bestimmten Fällen deutlich länger, etwa bei Röntgenaufnahmen oder in der Strahlentherapie. Daraus ergeben sich drei getrennte Wege, und die meisten Praxen brauchen alle drei gleichzeitig:
Akten mit laufender Aufbewahrungsfrist
Diese müssen sicher archiviert werden, auch wenn die Praxis nicht mehr existiert. Die Bayerische Landesärztekammer bietet für solche Fälle teils Archivierungsmodelle an. Alternativ übernehmen spezialisierte Archivdienstleister die Einlagerung und stellen sicher, dass ehemalige Patienten weiterhin Zugriff auf ihre Unterlagen anfordern können.
Akten mit abgelaufener Frist
Diese werden vernichtet – aber nicht im Reißwolf im Flur. Vorgeschrieben ist die Vernichtung nach DIN 66399 durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb, dessen Personal zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Wir stellen abschließbare Sicherheitsbehälter in Ihrer Praxis auf, organisieren die diskrete Abholung und sorgen dafür, dass Sie am Ende ein Vernichtungszertifikat erhalten – das Dokument, das Sie gegenüber der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung vorlegen können.
Akten bei einer Praxisübergabe
Wird die Praxis an einen Nachfolger übergeben, dürfen Akten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der jeweiligen Patienten übertragen werden. Ohne diese Einwilligung müssen sie archiviert oder vernichtet werden. Auch hier gilt: Die Patienten sind zu informieren, damit sie ihre Unterlagen bei Bedarf anfordern können.
Wichtig und ehrlich gesagt: Die eigentliche Aktenvernichtung führen wir nicht selbst durch – das darf nur ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach DIN 66399. Wir koordinieren den gesamten Prozess für Sie, stellen den Kontakt her und sorgen dafür, dass Sie das Zertifikat in der Hand haben. Sie haben trotzdem nur einen Ansprechpartner.
Welche Praxen wir in Nürnberg auflösen
- Allgemein- und Facharztpraxen: Untersuchungsliegen, EKG- und Ultraschallgeräte, Wartezimmer, Empfang, Labor.
- Zahnarztpraxen: Behandlungseinheiten, Dentaltechnik, Sterilisatoren – und Amalgamabscheider, die als Sondermüll gelten und über zertifizierte Betriebe entsorgt werden müssen.
- Therapiepraxen: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie – Trainingsgeräte, Therapieliegen, Praxisausstattung.
- Heilpraktiker- und Naturheilpraxen: spezielle Ausstattung, Behandlungsräume, teils umfangreiche Materiallager.
- Tierarztpraxen: Behandlungstische, Käfige, Röntgentechnik, Labor.
- Gemeinschaftspraxen und MVZ: mehrere Beteiligte, mehrere Aktenbestände, entsprechend mehr Koordination.
- Kanzleien und Steuerberatungen: die gleiche Aktenproblematik, andere Rechtsgrundlage – auch hier gelten Verschwiegenheitspflichten.
Nürnberg ist ein dichter Gesundheitsstandort – vom Ärztehaus am Plärrer über die Praxen in der Südstadt bis zu den medizinischen Zentren rund um das Klinikum. Enge Aufzüge, Ladezonen mit Zeitfenstern, andere Praxen im selben Haus, die weiterarbeiten: Diese Bedingungen kennen wir und planen sie vorab ein.
Was kostet eine Praxisauflösung in Nürnberg?
Eine kleine Therapiepraxis mit zwei Behandlungsräumen und eine Zahnarztpraxis mit drei Behandlungseinheiten, Röntgen und Labor sind zwei sehr verschiedene Aufträge. Deshalb nennen wir keinen Preis am Telefon – wir besichtigen, dann bekommen Sie einen Festpreis, der gilt. Als Orientierung:
| Praxistyp | Richtwert | Aktenvernichtung koordiniert |
|---|---|---|
| Kleine Therapie- oder Heilpraxis | 1.200 – 2.500 € | Ja |
| Allgemeinarztpraxis | 2.500 – 5.000 € | Ja |
| Facharztpraxis mit Gerätetechnik | 3.500 – 7.000 € | Ja |
| Zahnarztpraxis (Behandlungseinheiten, Röntgen) | ab 4.000 € | Ja |
| Gemeinschaftspraxis / MVZ | auf Anfrage | Ja |
Was den Preis senkt: funktionsfähige Medizingeräte und hochwertige Praxismöbel, die wir über die Wertanrechnung gegenrechnen. Was den Preis erhöht: großes Aktenvolumen, Röntgen- und Strahlentechnik, Amalgamabscheider, schwierige Zugänglichkeit im Ärztehaus.
Ihre Geräte sind oft mehr wert, als Sie denken
Ein gepflegtes Ultraschallgerät, ein EKG, ein Sterilisator, hochwertige Behandlungsliegen: Medizintechnik hat einen echten Gebrauchtmarkt. Junge Ärztinnen und Ärzte, die sich niederlassen, und Praxen in der Gründungsphase suchen genau solche Ausstattung.
Bei der Besichtigung prüfen wir, was noch funktionsfähig und verwertbar ist. Der geschätzte Wert wird direkt gegen die Auflösungskosten gerechnet. Bei besonders hochwertigen Geräten ist auch eine Vermittlung an andere Praxen möglich, statt sie zu verschrotten – das ist wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger.
Röntgengeräte, Strahlentechnik und Amalgamabscheider sind davon ausgenommen. Diese werden ausschließlich über zugelassene Spezialbetriebe abgebaut und entsorgt – das ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von uns organisiert, nicht in Eigenregie durchgeführt.
Ablauf einer Praxisauflösung mit LV Transporte
1. Anfrage & kostenlose Besichtigung
Wir kommen innerhalb von 24 bis 48 Stunden, auf Wunsch auch abends oder am Wochenende, damit der Praxisbetrieb nicht gestört wird. Wir erfassen Einrichtung, Gerätetechnik, Aktenvolumen und Sondermüll.
2. Festpreisangebot mit Wertanrechnung
Sie erhalten ein verbindliches, schriftliches Angebot. Verwertbare Geräte sind gegengerechnet, die Aktenvernichtung ist als Position ausgewiesen. Keine Nachforderungen.
3. Aktenfrage zuerst klären
Bevor irgendetwas bewegt wird, klären wir, welche Akten archiviert und welche vernichtet werden. Sicherheitsbehälter werden aufgestellt, die zertifizierte Vernichtung wird terminiert.
4. Demontage und Abtransport
Behandlungsstühle, Möbel, Geräte, Wartezimmereinrichtung. Für die Trennung von Strom-, Wasser- und Druckluftanschlüssen arbeiten wir mit zertifizierten Fachbetrieben.
5. Verwertung und fachgerechte Entsorgung
Verwertbares wird vermittelt oder angerechnet, der Rest sortenrein getrennt und über zugelassene Betriebe entsorgt. Sondermüll gesondert, mit Entsorgungsnachweis.
6. Besenreine Übergabe mit Dokumentation
Sie erhalten Rechnung, Entsorgungsnachweis und das Vernichtungszertifikat für die Akten – alles, was Sie gegenüber Vermieter, Ärztekammer und Finanzamt brauchen.
Diskretion ist Teil der Leistung
Eine Praxisschließung ist eine sensible Angelegenheit. Patienten, Nachbarpraxen und Vermieter sollen nicht aus dem Straßenbild erfahren, dass etwas passiert. Auf Wunsch treten wir ohne auffällige Fahrzeugbeschriftung auf und arbeiten außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Unser Personal ist auf Verschwiegenheit hingewiesen und im Umgang mit sensiblen Unterlagen geschult.
Weitere passende Leistungen
- Firmen- und Geschäftsauflösung Nürnberg – Büros, Läden, Lager und Betriebe.
- Gastronomieauflösung Nürnberg – Restaurants, Cafés, Bars und Hotels.
- Entkernung Nürnberg – Rückbau, wenn die Praxisräume anschließend saniert werden.
- Räumung Nürnberg – alle Räumungsarten im Überblick.
- Haushaltsauflösung Nürnberg – falls zusätzlich ein Privathaushalt aufgelöst wird.
Außerhalb Nürnbergs sind wir auch in Fürth, Erlangen und Schwabach für Praxen tätig.
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Weitere Leistungen
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Häufige Fragen zur Entrümpelung
Was kostet eine Praxisauflösung in Nürnberg?
Eine kleine Praxis beginnt ab etwa 1.200 Euro, größere Praxen mit Gerätetechnik ab etwa 2.500 Euro, Zahnarztpraxen mit Behandlungseinheiten und Röntgen meist ab 4.000 Euro. Den genauen Festpreis nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung. Verwertbare Geräte senken den Preis.
Was passiert mit den Patientenakten?
Akten mit laufender Aufbewahrungsfrist (mindestens zehn Jahre) müssen archiviert werden. Akten mit abgelaufener Frist werden nach DIN 66399 durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb vernichtet. Sie erhalten ein Vernichtungszertifikat. Wir koordinieren den gesamten Prozess.
Gilt die Schweigepflicht auch nach der Praxisauflösung?
Ja. § 203 StGB ist Strafrecht und gilt über die Behandlung, die Praxisschließung und sogar über den Tod des Patienten hinaus. Auch fahrlässige Entsorgung kann strafbar sein – deshalb ist eine zertifizierte Vernichtung Pflicht.
Können funktionsfähige Medizingeräte angerechnet werden?
Ja. Ultraschall, EKG, Sterilisatoren, Behandlungsliegen und hochwertige Praxismöbel haben einen realen Gebrauchtmarkt. Wir prüfen den Wert vor Ort und rechnen ihn gegen die Kosten, teils mit Vermittlung an andere Praxen.
Übernehmen Sie auch Behandlungsstühle und Röntgengeräte?
Behandlungsstühle demontieren und transportieren wir; für die Trennung der Installationen arbeiten wir mit zertifizierten Fachbetrieben. Röntgen- und Strahlentechnik sowie Amalgamabscheider werden ausschließlich über zugelassene Spezialbetriebe abgebaut – von uns koordiniert.
Können Sie außerhalb der Sprechzeiten arbeiten?
Ja. Auf Wunsch abends oder am Wochenende, damit Praxisbetrieb, Nachfolgepraxis oder Nachbarpraxen im Ärztehaus nicht gestört werden.
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